KI im Mittelstand

KI-Schulungspflicht: Wer betroffen ist und was Artikel 4 wirklich fordert

Seit Februar 2025 gibt es eine KI-Schulungspflicht. Wer betroffen ist, was Artikel 4 des EU AI Act konkret verlangt, was er ausdrücklich nicht fordert und was bei einem Verstoß droht. Ohne Panikmache, mit den offiziellen Quellen.

Alexander Hirsch 14.06.2026 4 Min. Lesezeit Compliance

“KI-Schulungspflicht” klingt nach einem dieser Begriffe, die sich jemand für ein Verkaufsgespräch ausgedacht hat. Ist es aber nicht. Die Pflicht ist echt, sie steht im Gesetz, und sie gilt seit Anfang 2025. Gleichzeitig wird sie online gern überzeichnet, mit Drohungen von Millionen-Bußgeldern, die so nicht im Gesetz stehen. Dieser Beitrag sortiert beides: was wirklich verpflichtend ist, was nicht, und was bei einem Verstoß tatsächlich droht.

Ein Hinweis vorab: Der EU AI Act ist politisch noch in Bewegung, dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ist keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls arbeiten wir mit einer Datenschutz-Kanzlei zusammen.

Ja, die Pflicht ist echt, und sie gilt schon

Grundlage ist Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689). Er gilt seit dem 2. Februar 2025 und verlangt, dass Unternehmen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den Menschen sorgen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten.

Zwei Dinge machen diese Pflicht besonders:

  1. Sie ist branchenübergreifend. Es gibt keine Ausnahme für kleine Betriebe, für bestimmte Branchen oder für “wir nutzen das doch nur ein bisschen”.
  2. Sie gilt heute. Anders als die vieldiskutierten Pflichten für Hochrisiko-KI, die durch das Vereinfachungspaket nach hinten gerückt sind, ist die Kompetenzpflicht seit über einem Jahr in Kraft.

Wer ist von der Schulungspflicht betroffen?

Im Office-Mittelstand ist die Antwort fast immer: Sie. Betroffen ist praktisch jedes Unternehmen, das KI im Arbeitsalltag einsetzt. Konkret heißt das zum Beispiel:

  • Sie haben ChatGPT, Microsoft Copilot oder Claude für Mitarbeiter lizenziert.
  • Sie betreiben interne KI-Tools, etwa selbst gehostete Sprachmodelle oder einen unternehmensweiten Chatbot.
  • Sie nutzen Workflow-Automationen mit KI-Bausteinen, etwa in n8n oder ähnlichen Werkzeugen.

Im Graubereich liegt, wer nur passiv eingebaute KI-Funktionen fremder Software mitnutzt, etwa eine automatische Vervollständigung im Mail-Programm. Hier kommt es auf die konkrete Funktion an. Sobald Mitarbeiter aber aktiv mit einem KI-Werkzeug arbeiten, sind Sie in der Pflicht.

Was verlangt die Pflicht ausdrücklich nicht?

Hier räumen wir mit dem größten Missverständnis auf. Artikel 4 schreibt kein bestimmtes Schulungsformat vor. Die folgende Übersicht trennt, was gefordert ist und was nicht:

VerlangtAusdrücklich nicht verlangt
Ausreichendes, zum Risiko passendes KompetenzniveauFormalisierte oder standardisierte Ausbildung
Schulung der Personen, die KI im Auftrag einsetzenExterne Zertifizierung
Dokumentation der Maßnahmen (von der BNetzA empfohlen)Verpflichtender KI-Beauftragter
Interne Schulung ist zulässigRegelmäßige Vorabprüfung durch eine Aufsichtsbehörde

Das ist eine gute Nachricht: Sie müssen niemanden auf einen teuren Zertifikatskurs schicken. Sie müssen Ihre Leute so weit bringen, dass sie KI sicher und verantwortungsvoll einsetzen, und das belegen können.

Was droht bei einem Verstoß tatsächlich?

Jetzt zu den Bußgeldern, um die im Netz viel Angst gemacht wird. Die nüchterne Faktenlage:

Artikel 4 selbst sieht kein eigenes, festes Bußgeld vor. Die Bundesnetzagentur ordnet die Folgen in ihrem Hinweispapier so ein:

Ein Mangel an KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht. Daher empfiehlt die Bundesnetzagentur, dass Organisationen ihre Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenz gut dokumentieren.

Den allgemeinen Bußgeld-Rahmen regelt Artikel 99 der Verordnung, gestaffelt nach Schwere des Verstoßes: bis zu 35 Mio. Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken, bis zu 15 Mio. Euro oder 3 Prozent für Verstöße gegen die meisten anderen Pflichten und bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 Prozent für falsche Angaben gegenüber Behörden. Die nationalen Sanktionsregeln gelten seit dem 2. August 2025.

Wichtig zur Einordnung: In Deutschland nimmt die Bundesnetzagentur die Aufgaben rund um die KI-Verordnung bislang in vorbereitender Funktion wahr, das nationale Durchführungsgesetz steht noch aus. Niemand seriöses kann Ihnen heute ein konkretes Artikel-4-Bußgeld vorrechnen. Praktisch zählt etwas anderes: Wer eine nachvollziehbare, zum Risiko passende Schulung dokumentiert hat, ist auf der sicheren Seite, unabhängig davon, wie streng am Ende geprüft wird.

Was eine pflicht-konforme Schulung leisten muss

Aus der Pflicht ergibt sich ziemlich direkt, was eine gute KI-Schulung können muss: Sie muss zum tatsächlichen KI-Einsatz im Haus passen, die Belegschaft handlungssicher machen und im Prüfungsfall belegbar sein. Was das im Detail bedeutet, steht in unserem Überblick zur KI-Schulung für Mitarbeiter. Wenn Sie speziell die Artikel-4-Pflicht sauber und prüfungssicher abdecken wollen, ist die EU AI Act Schulung der passende Einstieg.

Fazit

Die KI-Schulungspflicht ist real und gilt seit Februar 2025 für fast jedes Unternehmen, das KI nutzt. Sie ist aber weder ein Zertifikats-Zwang noch eine Bußgeld-Falle mit fester Strafsumme. Was zählt, ist eine passende, dokumentierte Schulung Ihrer Mitarbeiter. Wer das hat, erfüllt die Pflicht und hat nebenbei den eigentlichen Gewinn: Leute, die KI sicher und produktiv einsetzen.

Im Erstgespräch sagen wir euch, was davon konkret für euer Haus gilt und wie eine im Prüfungsfall belastbare Schulung in eurem Fall aussieht.

Gilt der EU AI Act für euch?

Wir sagen euch, was eine im Prüfungsfall belastbare KI-Schulung in eurem Fall braucht.

Zur EU AI Act Schulung

FAQ

Häufige Fragen

Gibt es wirklich eine gesetzliche KI-Schulungspflicht? +

Ja. Artikel 4 des EU AI Act verlangt seit dem 2. Februar 2025, dass Unternehmen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den Personen sorgen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme einsetzen. Die Pflicht gilt branchenübergreifend für jedes Unternehmen, das KI nutzt. Ein eigenes, festes Bußgeld sieht Artikel 4 selbst aber nicht vor.

Wer ist von der KI-Schulungspflicht betroffen? +

Praktisch jedes Unternehmen, das KI im Arbeitsalltag einsetzt. Im Office-Mittelstand reicht dafür schon, ChatGPT, Microsoft Copilot oder Claude für die Belegschaft eingekauft zu haben. Branche und Größe spielen keine Rolle. Wer nur passiv eingebaute KI-Funktionen fremder Software nutzt, liegt im Graubereich, hier kommt es auf die konkrete Funktion an.

Was droht, wenn ich die KI-Schulungspflicht ignoriere? +

Artikel 4 hat kein eigenes, festes Bußgeld. Die Bundesnetzagentur ordnet einen Mangel an KI-Kompetenz in ihrem Hinweispapier als mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht ein, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht. Den allgemeinen Bußgeld-Rahmen regelt Artikel 99. Wichtiger als die abstrakte Höchstsumme ist, dass Sie eine zum Risiko passende Schulung nachweisen können.

Quellen

Stand: 2026-06-14. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Alexander Hirsch

Über den Autor

Alexander Hirsch

KI Manager (IHK)

Alexander Hirsch begleitet mittelständische Unternehmen bei der Einführung von KI im Arbeitsalltag, von der Tool-Auswahl über die Schulung der Belegschaft bis zur Workflow-Automatisierung. Förderfähiger Unternehmensberater und Pipedrive Authorized Partner.

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